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Effiziente Gebäude (BEG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Erneuerung und Instandsetzung von Luftleitungen bei Bestandsgebäuden ist förderfähig

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zielt darauf ab, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, um zum einen die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien am Endenenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland zu steigern und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland zu senken.

Dies beinhaltet unter anderem bauliche und Anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz raumlufttechnischer Anlagen in Nichtwohngebäuden. Im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen ist unter Punkt 2.4. die "Erneuerung und Instandsetzung von Luftleitungen" genannt, was Abdichtungsmaßnahmen  mit unserer innovativen AEROSEAL-Technologie beinhaltet.

 


 

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz raumlufttechnischer Anlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Einregulierung durch die jeweiligen Fachunternehmen, darunter beispielhaft Folgendes:

  • Erneuerung und Instandsetzung von Luftleitungen
  • Luftdichtheitsmessung, Messung Leckluftvolumenstrom
  • Einbau von RLT-Geräten

 

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der Kosten für Material, Installation, Planung sowie alle weiteren Nebenkosten. Die Förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Mio. Euro.

Die Projektbegleitung seitens eines Energieffizenz-Experten kann ebenfalls bezuschusst werden.

 

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung, die Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt geführt sind. Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass bei Auslegungsvolumenstrom die auf das Fördervolumen bezogene elektrische Ventilatorleistung je Ventilator den Grenzwert der Kategorie SFP 3 nach DIN 16798- 3:2017-11 nicht überschreitet (Validierungslastbedingung).

Das Luftleitungsnetz muss der Dichtheitsklasse B entsprechen und mit der Durchführung einer Luftdichtheitsmessung  nachgewiesen werden.

 

Wer darf einen Antrag stellen?

  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

 

Ist die Förderung durch die BEG EM kumulierbar mit der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten?

Eine Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme nach der BEG mit anderen Fördermitteln  ist grundsätzlich möglich. Eine Kumulierung ist jedoch maximal möglich bis zur Höhe der förderfähigen Kosten. Ergibt sich infolge der Kumulierung für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote von insgesamt mehr als 60 Prozent, hat dies der Fördernehmer dem jeweiligen Durchführer anzuzeigen. Die nach der BEG gewährte Förderung ist in diesem Fall so zu kürzen, dass eine Förderquote von maximal 60 Prozent erreicht wird; soweit bereits erhalten, sind darüberhinausgehende Fördersummen durch den Fördernehmer zurückzuerstatten.

 


 

Dichte Luftleitungen als Basis

Die geförderten Begleitmaßnahmen sind mannigfaltig und reichen vom Erwerb und Einbau von Lüftungskanalstücken, die mindestens der Dichtheitsklasse B (gemäß DIN Euronorm 1507:2006-07, DIN Euronorm 15727:2010-10, DIN Euronorm 12237:2003-07) entsprechen über Anpassungen der vorhandenen Steuer- und Regelungstechnik bis hin zu Abdichtungsmaßnahmen der Luftleitungssysteme, die mindestens zum Erreichen der Dichtheitsklasse C führen. Insbesondere letztere Maßnahme ist von grundlegender Bedeutung. Denn weder zusätzliche Filter(stufen) und eine optimierte Regelung, noch Konzepte für einen maximalen Infektionsschutz sind in vollem Umfang wirksam, wenn das Luftleitungssystem der RLT-Anlage Undichtigkeiten aufweist.

Mit durchschnittlichen Leckageraten von 15 % (dies entspricht 2,5 Mal der schlechtesten Dichtheitsklasse A bzw. ATC 6 gemäß DIN EN 16793-3) und mehr ist dies europaweit aber bei fast allen Lüftungs- und RLT-Anlagen der Fall. Die Folgen sind erhöhte Kosten und hygienische Probleme. So müssen die Ventilatoren den real benötigten Volumenstrom plus den Leckagevolumenstrom fördern. Zudem kann Luft unkontrolliert in oftmals mit Staub und Dreck verschmutze Zwischendecken entweichen, dort zu ungünstigen Druckverhältnissen und dadurch wiederum zum Einbringen von Aerosolen in die Räume selbst sowie in angrenzende Räume führen. Indirekt kann dadurch die Verbreitung von Aerosolen und Viren, wie dem Corona-Virus, begünstigt werden.

 

Investieren, um zu sparen

Um dies zu vermeiden und ein optimales Retrofit zu realisieren, ist eine nachträgliche Abdichtung von Luftleitungssystemen bis zum Erreichen von mindestens der Dichtheitsklasse C (dies entspricht einer maximalen Leckagemenge von 0,67 %) die wesentliche Grundlage. Denn nur durch einen definierten Strömungsweg der Zu- und Abluft sowie einer garantieren Lieferung der erforderlichen Luftmengen kann ein sicherer Infektionsschutz und zudem die Wirksamkeit weiterer BAFA-geförderter Maßnahmen gewährleistet werden.


 

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